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Hausaufgabenkonzept

der Grundschule Gildenhall

in Vereinbarung  mit dem Kooperationspartner

Hort am See

Seit 27.11.14  in Kraft

Evaluiert und überarbeitet Schuljahr 2019/2020

Beschluss Konferenz der Lehrkräfte: 25.05.20

Überarbeitet und aktualisiert: (Beschluss KdL) 27.09.21

Beschluss Schulkonferenz: 27.10.2021

 

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Gesetzliche Grundlagen

3. Ziele, Qualität und Organisation der Hausaufgaben

     3.1. Ziele von Hausaufgaben

     3.2. Qualität der Hausaufgaben

     3.3. Organisation der Hausaufgaben während der Hortzeit

4. Festlegung der Aufgaben der Beteiligten

     4.1. Schulkind

     4.2.Lehrkraft

     4.3. Horterzieher

     4.4. Eltern

5. Evaluation

 

1. Vorwort

Im Hausaufgabenkonzept der Grundschule Gildenhall wird neben den gesetzlichen  Grundlagen zur Hausaufgabengestaltung, vor allem die Umsetzung der Hausaufgaben in Zusammenarbeit mit dem Hort am See thematisiert. Durch verbindliche Vereinbarungen zwischen dem Lehrerkollegium, den Horterziehern sowie den Schüler*innen und Eltern werden Transparenz und Kontinuität geschaffen.

 

2. Gesetzliche Grundlagen (VV Schulbetrieb, Abschnitt 1, Nr.5)

(1) Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Sie müssen in ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen und von diesen ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den Unterrichtstag soll im Durchschnitt

          a)   in den Jahrgangsstufen 1 und 2          30 Minuten

          b)   in den Jahrgangsstufen 3 und 4          45 Minuten

          a)   in den Jahrgangsstufen 5 und 6          60 Minuten

          b)   in den Jahrgangsstufen 7 bis 10          90 Minuten

nicht überschreiten.

(2) Die Erteilung von Hausaufgaben soll nicht erfolgen

          a)   zum nächsten Tag an Tagen, an denen Nachmittagsunterricht oder andere

                schulische Veranstaltungen stattfinden, zu deren Besuch die Schülerinnen und

                Schüler verpflichtet sind,

          b)   von Freitag zu Montag

          c)   von einem Unterrichtstag zum folgenden Unterrichtstag, wenn ein oder mehrere

                Feiertage oder sonstige unterrichtsfreie Tage dazwischen liegen sowie

          d)   über die Ferien.

In begründeten Fällen sind Ausnahmen entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler möglich. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätze.

 

3. Ziele, Qualität, Struktur und Organisation der Hausaufgaben

3.1. Ziele von Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht erarbeiteten Lernstoffes sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden bzw. anschließenden Unterrichtssequenzen. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen.

Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert, weil das Ausmaß der häuslichen Hilfe oft nicht zu ermessen ist. Die Inhalte können aber im Unterrichtsgeschehen abverlangt und dann auch zur Bewertung herangezogen werden.

3.2. Qualität der Hausaufgaben

Entscheidend für eine hohe Qualität der Hausaufgaben ist die Erarbeitung im Unterricht durch die Lehrkräfte, so dass die Kinder befähigt werden, zunehmend selbständig (entsprechend der Klassenstufe) die Hausaufgaben anzufertigen.

Das Hausaufgabenheft dient zur Mitteilung und zum Austausch zwischen Eltern, Horterziehern und der zuständigen Lehrkraft.

In Klasse 1 werden die Hausaufgaben durch rote Kreuze an der jeweiligen Aufgabe markiert.

Verabredungen zwischen Lehrkraft und Erzieher zur Gewährleistung einer möglichst optimalen Hausaufgabenanfertigung:

Lehrkraft und Erzieher …

… arbeiten kontinuierlich zusammen.

… verabreden bei Konflikten Lösungen.

… thematisieren Hausaufgaben regelmäßig auf Zusammenkünften mit Eltern.

3.3. Organisation der Hausaufgaben während der Hortzeit

Es gibt die Möglichkeit für die Schulkinder der 1. – 4. Klasse, von montags bis donnerstags die Hausaufgaben im Hort zu erledigen. Dabei können nur solche Hausaufgaben erledigt werden, die in Still- und Einzelarbeit möglich sind. Andere Hausaufgaben müssen zu Hause angefertigt werden.

Die Hausaufgaben werden durch die Erzieher auf Sauberkeit und Vollständigkeit kontrolliert, nicht auf Korrektheit.

Die Hausaufgabenbetreuung findet täglich möglichst im selben Raum statt.

 

4. Festlegung der Aufgaben der Beteiligten

4.1. Schulkind

Für das Verhalten während der Anfertigung der Hausaufgaben im Hort gelten für alle Schulkinder verbindliche Regeln:

  • Ich bin selbst für meine Hausaufgaben verantwortlich, d.h. ich trage täglich meine Hausaufgaben für alle Fächer in mein Hausaufgabenheft ein.
  • Ich sorge für die Vollständigkeit aller Arbeitsmaterialien, die ich zur Erfüllung meiner Aufgaben benötige.
  • Ich arbeite leise.
  • Wenn ich Hilfe brauche, melde ich mich und warte in Ruhe ab.
  • Die angefertigten Hausaufgaben lasse ich gegenzeichnen.
  • Wenn ich fertig bin bzw. meine Zeit vorbei ist, packe ich ruhig ein und verlasse den Raum, ohne andere Kinder zu stören.
  • Wenn ich wiederholt gegen diese Regeln verstoße, muss ich den Raum nach Aufforderung leise verlassen, die Hausaufgaben zu Hause erledigen und es gibt einen Vermerk im Hausaufgabenheft bzw. unter die Hausaufgaben.

4.2. Lehrkraft

Die Lehrkraft:

  • formuliert die Hausaufgaben eindeutig und klar.
  • vergewissert sich bei den Schulkindern, ob die Aufgaben verstanden worden sind.
  • kündigt die Hausaufgaben rechtzeitig an, schreibt diese an die Tafel und gibt genügend Zeit zum Abschreiben.
  • achtet darauf, dass der Hausaufgabenumfang von den Schulkindern selbständig und in angemessener Zeit erledigt werden kann.
  • kontrolliert regelmäßig die Hausaufgaben.
  • trifft Absprachen mit den Kollegen, um den Hausaufgabenumfang und die damit verbundene Bearbeitungszeit nicht zu überschreiten (Eintrag im Klassenbuch ist dazu erforderlich).

Werden Hausaufgaben unvollständig oder gar nicht angefertigt, treten folgende Maßnahmen ein:

  • Bei Hinweisen durch die Eltern oder Horterzieher, dass die Hausaufgabe nicht verstanden worden ist oder die zulässige Arbeitszeit überschritten worden ist, bespricht die Lehrkraft den Lernstoff noch einmal mit dem Schulkind.
  • Unzureichende Hausaufgaben werden im Klassenbuch und Hausaufgabenheft festgehalten.
  • In der Folgestunde muss das Schulkind die Hausaufgabe/n unaufgefordert mit der Unterschrift der Eltern vorlegen.
  • Vergisst ein Schulkind mehrfach die Hausaufgaben, beschließt die Klassenkonferenz die Konsequenz.

4.3. Horterzieher

Der Horterzieher:

  • sorgt für eine angemessene Arbeitsatmosphäre.
  • sorgt für die Einhaltung der Regeln.
  • unterstützt und fördert intensiver, falls es die Zeit und die Bedingungen zulassen.
  • achtet auf die Zeit und beendet eventuell die Arbeit.
  • notiert kurze Mitteilungen an die Eltern und Lehrkräfte, z.B. bei Überforderung, Zeitüberschreitung oder Regelverstoß

4.4. Eltern

Die Eltern:

  • zeigen Interesse an der Arbeit ihres Kindes.
  • helfen ihren Kindern bei den mündlichen Hausaufgaben.
  • lassen die Hausaufgaben möglichst selbständig anfertigen.
  • weisen auf Fehler hin, die die Kinder aber möglichst selbst korrigieren sollen.
  • loben ihre Kinder für die eigenständige Arbeit.
  • informieren die entsprechende Lehrkraft über den Abbruch von Hausaufgaben, wenn sie feststellen, dass ihr Kind überfordert ist.
  • geben Rückmeldung bei nicht verstandenen Hausaufgaben ihres Kindes.

 

5. Evaluation

Es wird regelmäßig eine interne Evaluation in jeder Klasse stattfinden.

Hierzu werden folgende Kriterien mit allen Beteiligten überprüft:

  • Zeitaufwand/Umfang der Hausaufgaben
  • Differenziertheit (Über- und Unterforderung)
  • Selbständigkeit

 

Das Hausaufgabenkonzept ist seit 27.11.14 in Kraft.

Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte:    27.09.21

 

 

 

B. Weißkopff                                                                                          M. Glade

Schulleiterin                                                                                          Hortleiterin

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16816 Neuruppin

 

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